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Steuervorteil für Pflegehaushalte

Verwaltungsvorschriften machen die Steuervergünstigungen für pflegebedürftige Menschen einfacher 

Der Steuervorteil gilt für Gesamtkosten von bis zu 20.000 Euro, so dass maximal 4.000 Euro abgezogen werden können. Konkret geht es dabei um den Steuerabzug für "haushaltsnahe Dienstleistungen". Dieser gestattet es, 20 Prozent der Kosten für Dienstleistungen in Privathaushalten direkt von der Einkommensteuerschuld abzuziehen. Dazu gehören neben typischen Hilfen im Haushalt wie Reinigungs- und Gartenarbeiten auch Pflege- und Betreuungsleistungen. 

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Pflegegeld

Pflegebedürftige sollen selbst darüber entscheiden, wie und von wem sie gepflegt werden wollen. Sie haben deshalb die Möglichkeit, Sachleistungen (Hilfe von Pflegediensten) oder Pflegegeld in Anspruch zu nehmen. Voraussetzung für den Bezug von Pflegegeld ist, dass die häusliche Pflege selbst sichergestellt ist, z.B. durch Angehörige oder andere ehrenamtlich tätige Pflegepersonen. Das Pflegegeld wird dem Betroffenen von der Pflegekasse überwiesen.

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Wege zur Pflege

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Unter der nachfolgenden Telefonnummer erreichen Sie Ansprechpartner, die Ihnen bei Ihren Fragen rund um die Pflege weiterhelfen

Tel: 030 201 791 31

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