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- Wege zur Pflege
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Pflegezeit

Eine Erleichterung zur Vereinbarung von Beruf und Pflege
Wird ein Angehöriger pflegebedürftig, möchten Sie sich vielleicht auch als berufstätige Person für eine bestimmte Zeit selbst um den betroffenen Angehörigen kümmern. Mit der Pflegereform 2008 wurde Ihnen mit dem Pflegezeitgesetz diese Zeit gegeben, mit der so genannten Pflegezeit. Pflegezeit bedeutet, dass Sie einen Anspruch auf unbezahlte, sozialversicherte Freistellung von der Arbeit für die Dauer von bis zu sechs Monaten haben.


