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Pflegezeit

Sohn begleitet gehbehinderten Vater

Eine Erleichterung zur Vereinbarung von Beruf und Pflege

Wird ein Angehöriger pflegebedürftig, möchten Sie sich vielleicht auch als berufstätige Person für eine bestimmte Zeit selbst um den betroffenen Angehörigen kümmern. Mit der Pflegereform 2008 wurde Ihnen mit dem Pflegezeitgesetz diese Zeit gegeben, mit der so genannten Pflegezeit. Pflegezeit bedeutet, dass Sie einen Anspruch auf unbezahlte, sozialversicherte Freistellung von der Arbeit für die Dauer von bis zu sechs Monaten haben.

das Pflegezeitgesetz als Text

das Bundesgesundheitsministerium zur Pflegezeit 

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Wege zur Pflege

Dame mit Headset

Unter der nachfolgenden Telefonnummer erreichen Sie Ansprechpartner, die Ihnen bei Ihren Fragen rund um die Pflege weiterhelfen

Tel: 030 201 791 31

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