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- Wege zur Pflege
Inhalt
Das Heimgesetz
Ihre Rechte als Heimbewohnerinnen und Heimbewohner
Bisher diente das Heimrecht des Bundes dem Schutz und der Partizipation der Bewohnerinnen und Bewohner von Heimen. Neben ordnungsrechtlichen Vorschriften enthält es zivilrechtliche Regelungen über die zwischen Heimträger und Heimbewohnerinnen und Heimbewohner jeweils zu schließenden Verträge.
Nachdem die Gesetzgebungszuständigkeiten für das Heimrecht durch die Föderalismusreform 2006 neu verteilt worden sind, kann jedes Land für seinen Bereich die ordnungsrechtlichen Vorschriften des Heimgesetzes durch eigene Regelungen ersetzen. In einigen Ländern ist dies bereits geschehen. Auskunft erteilen die jeweils zuständigen Landesbehörden.
Der Bund ist für die zivilrechtlichen Regelungen des Heimgesetzes zuständig geblieben und hat diese mit dem Wohn- und Betreuungsvertragsgesetz zu einem modernen Verbraucherschutzgesetz weiterentwickelt. Die Neuregelung ist am 1. Oktober 2009 in Kraft getreten. Für Verträge, die bis zum 30. September 2009 geschlossen worden sind, gelten Übergangsregelungen.


