Akuthilfen für pflegende Angehörige wurden nochmals verlängert

Etwa vier von fünf Pflegebedürftigen werden zu Hause gepflegt - überwiegend von Angehörigen. Die Corona-Krise belastet diese Familien weiterhin schwer. Obwohl die Zahl der Pflegebedürftigen und der pflegenden Angehörigen, die geimpft sind, stetig steigt, bleibt ihr Schutzbedarf hoch. Pflegende Angehörige müssen flexibel auf neue Pflegesituationen reagieren können. Deshalb war es wichtig, die gegenwärtigen Regelungen der Akuthilfen für eine bessere Vereinbarkeit von Pflege und Beruf bis zum 31. Dezember 2021 zu verlängern. Die Verkündigung im Bundesgesetzblatt erfolgte am 29. Juni 2021.
 

Flexiblere Inanspruchnahme von Pflegezeit und Familienpflegezeit

Durch die Möglichkeit, Pflegezeit und Familienpflegezeit flexibler zu gestalten, können pflegende Angehörige, die berufstätig sind, leichter eine Freistellung in Anspruch nehmen - sei es vollständig oder verbunden mit einer Teilzeitbeschäftigung. Geregelt ist auch, dass nach dem Auslaufen der Sonderregelungen verbliebene Restzeiten bis zu 24 Monate lang nicht verfallen. Da pflegende Angehörige das Pflegesystem in der Pandemie entlasten, benötigen sie Planungssicherheit auch für die Zeit danach.


Die einzelnen Maßnahmen:

  • Die Möglichkeit, kurzzeitig eine Arbeitsverhinderung von bis zu 20 Arbeitstagen pro Akutfall in Anspruch zu nehmen, wurde bis zum 31. Dezember 2021 verlängert.
  • Die Regelung zum vereinfachten Zugang zum Pflegeunterstützungsgeld wurde ebenfalls verlängert. Es wird bis zum 31. Dezember 2021 auch gewährt, wenn ein Engpass in der pflegerischen Versorgung entstanden ist, den die Angehörigen im Zuge der COVID-19-Pandemie nur selbst auffangen können. Bis zum 31. Dezember 2021 erhalten Beschäftigte darüberhinaus auch die Möglichkeit, das Pflegeunterstützungsgeld insgesamt für bis zu 20 Arbeitstage in Anspruch zu nehmen. Bereits genutzte Tage mit Pflegeunterstützungsgeld werden angerechnet.
  • Die Flexibilisierungen im Pflegezeitgesetz und im Familienpflegezeitgesetz, etwa eine kürzere Frist für die Ankündigung der Familienpflegezeit oder die Möglichkeit, diese per E-Mail anzukündigen, gelten bis zum 31. Dezember 2021. Bis zu diesem Zeitpunkt können auf Antrag auch bei der Ermittlung einer Darlehenshöhe nach dem Familienpflegezeitgesetz Monate unberücksichtigt bleiben, in denen das Einkommen aufgrund der Pandemie geringer war.
  • Beschäftigte, die aufgrund der Sonderregelungen zur COVID-19-Pandemie Freistellungen in Anspruch genommen haben oder nehmen, können verbleibende Monate ihrer Freistellungsansprüche nach dem Pflegezeitgesetz und Familienpflegezeitgesetz auch nach dem Auslaufen dieser neuen Regelungen bis zur Höchstdauer beziehungsweise Gesamtdauer in Anspruch nehmen.

 

Informelle Pflege erleichtern – Jetzt Innovationen von Morgen mitgestalten

Mit der Fördermaßnahme „Technologiegestützte Innovationen für Sorgegemeinschaften zur Verbesserung von Lebensqualität und Gesundheit informell Pflegender“ verfolgt das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) das Ziel, die Erforschung von neuen digitalen Ideen und Lösungen –sogenannten Pflegeinnovationen- speziell für informell Pflegende zu fördern.

Begleitend zur neuen Fördermaßnahme ruft das BMBF informell Pflegende zur Teilnahme an einem Bürgerbeirat auf. Gesucht werden etwa 15 Personen, die aktuell Pflege- und Unterstützungsbedürftige versorgen oder in der Vergangenheit gepflegt haben. Die Mitarbeit im Bürgerbeirat gibt Interessierten die Möglichkeit, die Maßnahme und die ausgewählten Forschungsprojekte in den kommenden Jahren mit ihrer Expertise zu begleiten.

Bewerbungen sind noch bis zum 23. Juli 2021 möglich.

Details zum Bürgerbeirat und die Möglichkeit zur Bewerbung finden Sie hier

 

 

Neues Logo für das bundesweite Pflegetelefon des Bundesfamilienministeriums

Den Wunsch von Pflegebedürftigen möglichst lange in gewohnter Umgebung zu leben, können viele Menschen gut nachvollziehen. Auch dann, wenn der eigene Unterstützungsbedarf immer größer wird. Oft übernehmen Angehörige die Pflege - und stehen plötzlich vor vielen neuen Herausforderungen. Die Übernahme dieser Aufgaben verdient große Anerkennung. Denn pflegende Angehörige tragen viel Verantwortung. Vor allem die Vereinbarkeit von Pflege, Familie und Beruf sorgt oftmals für große Belastungen und Unsicherheiten. Diese Situation kann mit der Zeit an Belastungsgrenzen führen, die sich in Erschöpfung, Ängsten und Schuldgefühlen äußern. Dabei ist das eigene Wohlbefinden ein wichtiger Faktor um gut zu pflegen. Damit sich Angehörige mit den Herausforderungen nicht alleingelassen fühlen, hat das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend im Jahre 2011 das Pflegetelefon  eingeführt, welches nun mit neuem Logo weiterhin für die Menschen da ist! Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beraten unter anderem zu folgenden Fragen:

*             Wie wird Pflege organisiert?
*             Welche Einrichtungen und Dienste gibt es?
*             Wie funktioniert die Familienpflegezeit und die sonstigen Auszeiten für pflegende Angehörige?
*             Welche Unterstützungsangebote können Angehörige noch in Anspruch nehmen?
*             Wer hilft mir, wenn ich nicht mehr weiter weiß?

Der Schwerpunkt der Beratung am Pflegetelefon liegt auf der Vereinbarkeit von Pflege, Familie und Beruf. Insbesondere für die Freistellungsmöglichkeiten für pflegende Angehörige nach dem Pflegezeit- und Familienpflegezeitgesetz ist das Pflegetelefon Ansprechpartner für Bürger und Bürgerinnen, Arbeitgeber und Institutionen.

Neben der Beantwortung von Fragen zum Thema Vereinbarkeit von Pflege, Familie und Beruf bietet das Pflegetelefon des Bundesfamilienministeriums zudem Hilfestellung rund um die häusliche Pflege, auch in kritischen oder belastenden Situationen.

Das Pflegetelefon ist von Montag bis Donnerstag zwischen 9.00 und 18.00 Uhr unter der Rufnummer 030 20179131 und per E-Mail an info@wege-zur-pflege.de  zu erreichen.

Die telefonischen Beratungsgespräche sind selbstverständlich anonym und vertraulich. Außerdem informieren die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu weiteren Beratungs- und Hilfsangeboten vor Ort.

Otto Heinemann Preis zur Vereinbarkeit von Beruf und Pflege

Im Zuge des demografischen Wandels gibt es immer mehr Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen, die einen pflegebedürftigen Angehörigen betreuen. Diese Verantwortung stellt eine enorme zusätzliche Belastung dar. Sowohl physisch als auch psychisch gehen die Betroffenen oft bis an ihre Grenzen oder auch über diese hinaus. Damit entsteht ein erhöhtes Risiko für Erkrankungen mit teilweise langwierigen Arbeitsausfällen. Arbeitgeber können mit gezielten Maßnahmen zur Vereinbarkeit von Beruf und Pflege erheblich zur Entlastung beitragen. Sie profitieren darüber hinaus, in dem sie sich als familien- und pflegefreundlicher Arbeitgeber im Wettbewerb um qualifizierte Arbeitskräfte positionieren.

Der von spectrumK, dem BKK DV und dem IKK e. V. vergebene Otto Heinemann Preis zeichnet Unternehmen und Institutionen aus, die mit klugen Konzepten und vorbildlichen Lösungen ihre Mitarbeitenden entlasten. Ganz besonders in einer Zeit, in dem die Corona-Krise uns alle herausfordert und viele Unternehmen in eine wirtschaftlich unsichere Zukunft schauen, verdienen sie dafür unsere besondere Anerkennung.

Bewerbungen sind bis zum 25. Juli 2021 möglich unter www.otto-heinemann-preis.de

Ansprechpartnerin für weitere Informationen ist Jasmin Russak, spectrumK GmbH, Abteilung Unternehmenskommunikation, E-Mail: awards@spectrumk.de, Tel.: 030-586 945 110

 

 

Akuthilfen für pflegende Angehörige wurden verlängert

2,33 Millionen Pflegebedürftige werden zu Hause und überwiegend durch ihre Angehörigen versorgt. Die Corona-Krise belastet die Familien von Pflegebedürftigen schwer. Pflegende Angehörige benötigen deshalb auch weiterhin flexible Unterstützungsangebote.

Daher wurden die Akuthilfen für pflegende Angehörige bis zum 30. Juni 2021 verlängert. Die Verlängerung ist Teil des "Gesetzes zur Fortgeltung der die epidemische Lage von nationaler Tragweite betreffenden Regelungen", welches am 30. März 2021 im Bundesgesetzblatt verkündet wurde.

Weitere Informationen finden Sie hier.

Bundesministerin Giffey im Gespräch mit pflegenden Angehörigen

Die Corona-Krise belastet die Familien von Pflegebedürftigen weiterhin schwer. Deshalb möchte die Bundesfamilienministerin Franziska Giffey am 26.03.2021 um 10:45 Uhr einen Instagram-Live-Talk zusammen mit pflegenden Angehörigen und dem Pflegetelefon durchführen. Ziel soll es sein, vor allem mit Betroffenen ins Gespräch zu kommen und pflegenden Angehörigen in diesen schwierigen Zeiten Gehör zu verschaffen. Das Gespräch kann unter dem Instagram-Kanal https://www.instagram.com/bmfsfj/  des BMFSFJ verfolgt werden.

Eine Aufzeichnung des Live-Talks finden Sie hier.

 

Entlastung für die Seele, Ratgeber für pflegende Angehörige

In Deutschland sind knapp vier Millionen Menschen pflegebedürftig und etwa drei Viertel von ihnen werden zu Hause durch ihre Angehörigen versorgt. Viele pflegende Angehörige sehen sich enormen Anforderungen gegenüber.

Die Broschüre „Entlastung für die Seele – Ratgeber für pflegende Angehörige“ der BAGSO – Bundesarbeitsgemeinschaft der Seniorenorganisationen zeigt Möglichkeiten der Entlastung auf, gibt eine Übersicht über konkrete Unterstützungsangebote und ermutigt dazu, rechtzeitig Hilfen von außen in Anspruch zu nehmen. Ein eigenes Kapitel ist hilfreichen Angeboten in Zeiten von Corona gewidmet.

Der Ratgeber liegt in aktualisierter Auflage als Druckversion und als Hörbuch vor.
Sie kann kostenlos über die Website der BAGSO bestellt oder dort als barrierefreies pdf-Dokument heruntergeladen werden.

Ihre Fragen zur Corona-Schutzimpfung, Diskussionsrunde mit Bundesgesundheitsminister Spahn

Am 30. Januar 2021 diskutierte Bundesgesundheitsminister Jens Spahn zum dritten Mal gemeinsam mit den Präsidenten des PEI, Prof. Dr. Klaus Cichutek, und des RKI, Prof. Dr. Lothar H. Wieler Fragen zur „Corona-Schutzimpfung“.

Da die Corona-Pandemie die Pflegekräfte und die pflegenden Angehörigen in ganz besonderem Maße fordert, wurden ihre Fragen in dieser Runde beantwortet, an der auch die Gesundheits- und Krankenpflegerinnen Britta Hermes-Bickmann und Claudia Güldenzoph teilnahmen.

Weitere Informationen sowie die Aufzeichnung des Livestreams finden Sie auf der Internetseite des Bundesministeriums für Gesundheit.

Corona-Krise: Gestiegene psychische Belastungen für Menschen, die andere pflegen und unterstützen

Mehr als 4.700 Menschen zwischen 46 bis 90 Jahren gaben darüber Auskunft, ob sie andere unterstützen oder pflegen. Gleichzeitig sollten sie ihren Gesundheitszustand einschätzen. Gegenüber dem Jahr 2017 stieg die Quote der informell Unterstützenden und Pflegenden von 16 auf 19 Prozent. Dabei geht der Anstieg besonders auf den Einsatz von Frauen und eine stärkere Einbindung von Nachbar*innen und Freund*innen zurück.

In der Corona-Krise zeigen mehr Menschen depressive Symptome. In besonderer Weise sind davon Menschen betroffen, die andere unterstützen oder pflegen.

Je umfangreicher und anspruchsvoller die Unterstützung und Pflege ist, desto wichtiger ist es für den bzw. die Einzelne auf ein gut funktionierendes Netzwerk ergänzender Hilfen zurückgreifen zu können. Gerade das war mit dem Einsetzen der Corona-Pandemie nicht durchweg und ausreichend gewährleistet. Angesichts der Belastungen vermisst ca. ein Viertel der pflegenden Menschen Hilfsangebote Dritter: von der Familie oder auch von professionalen Dienstleistern. Zur Entlastung und zum Wohl der Unterstützungs- und Pflegeleistenden sind daher schnelle Lösungen und Angebote gefragt, auch weil die Pandemie aktuell eine zweite stärkere Welle erlebt.

Die Befragung wurde im Rahmen des Deutschen Alterssurveys (DEAS) im Zeitraum von Juni bis Juli 2020 durchgeführt.

Weitere Informationen finden Sie hier.

Internationaler Austausch zur Vereinbarkeit von Pflege und Beruf

Das Bundesfamilienministerium hat zusammen mit der Europäischen Kommission die Peer Review "Work-Life balance and the promotion of the equal sharing of (informal) long-term care for relatives in need between women and men" zum Thema Geschlechtergerechtigkeit in der informellen Pflege veranstaltet.

Bei der online durchgeführten internationalen Konferenz zur Geschlechtergerechtigkeit in der Pflege am 3. und 4. Dezember nahmen sieben EU-Mitgliedstaaten teil. Außerdem waren Vertreterinnen und Vertreter der EU-Kommission sowie Expertinnen und Experten aus Wissenschaft, Verbänden und Fachorganisationen dabei.

Die Veranstaltung griff die zentrale Herausforderung auf, wie eine gute, zuverlässige Pflege in den alternden Gesellschaften in Europa organisiert werden kann. Derzeit sind es oft Frauen, die ihre Angehörigen versorgen. Das geschieht häufig unter enormer Belastung und zwischen ihrer Zeit für Familie und Beruf.

Zur Förderung von Vereinbarkeit von Pflege und Beruf mit Blick auf die geschlechtergerechte Aufteilung von Angehörigenpflege wurde zudem die neue nationale Gleichstellungsstrategie der Bundesregierung vorgestellt. Die Strategie strebt unter anderem eine gleichberechtigtere Verteilung von Erwerbsarbeit und unbezahlter Sorgearbeit zwischen Frauen und Männern an - auch in der Pflege.

Weitere Informationen finden Sie hier.

Otto-Heinemann-Preis - Auszeichnung bundesweiter Vorbilder für eine pflegefreundliche Arbeitswelt

Der von spectrumK, dem BKK DV und dem IKK e. V. vergebene Otto Heinemann Preis zeichnet Unternehmen und Institutionen aus, die mit klugen Konzepten und vorbildlichen Lösungen ihre Angestellten entlasten. Diese verdienen dafür Anerkennung – ganz besonders in diesem Jahr, in dem die Corona-Krise uns alle herausfordert und viele Unternehmen in eine wirtschaftlich unsichere Zukunft schauen.

Der Preis wird in drei Kategorien vergeben. Preisträger im Jahr 2020 sind

Kategorie 1 (Unternehmen bis 800 Mitarbeiter/-innen): Hessisches Ministerium der Justiz
Kategorie 2 (Unternehmen 801 – 2.000 Mitarbeiter/-innen): Alexander-Stift GmbH – Dienste für Senioren
Kategorie 3 (Unternehmen mit mehr als 2.000 Mitarbeitern/-innen): St. Elisabeth-Stiftung

Weitere Informationen zum Preis und den Preisträgern finden Sie hier.

Digitaler Engel setzt seine Tour online fort

Die mobilen Ratgeber sind für die älteren Menschen als Ansprechpartner weiterhin erreichbar! Um die Maßnahmen der Bundesregierung zur Eindämmung der Pandemie zu unterstützen, werden die Digitalen Engel im November die Tour digital fortsetzen.

Der Digitale Engel unterstützt alle interessierten Personen in allen Fragen zur Teilnahme an den Online Veranstaltungen, die mit ZOOM durchgeführt werden. Von montags bis freitags von 9 bis 17 Uhr geht das Team der Digitalen Engel unter der Telefonnummer 030 76 7581 530 oder via E-Mail unter fragen@sicher-im-netz.de gerne alle Schritte zur Teilnahme an einer digitalen Veranstaltung durch.

Unter https://www.digitaler-engel.org/kontakt können interessierte Organisationen aus allen Bundesländern und Regionen auch weiterhin (digitale) Workshoptermine anfragen. Die digitale Tour kann – je nach Kapazitäten – auch überregional durchgeführt werden.

Erste Einstiegstipps rund ums Digitale hält die Erklärvideo-Reihe “Digitaler Engel TV” bereit, die vom mobilen Ratgeberteam erstellt wurde.

Sobald Präsenzveranstaltungen – unter strengen Sicherheits- und Hygienevorschriften – wieder erlaubt sind, wird der Digitale Engel seine Tour auch wieder analog fortsetzen.  Aktuelle Informationen finden Sie hier.

Pflegende Beschäftigte brauchen Unterstützung, Leitfaden für eine gute Vereinbarkeit von Beruf und Pflege

Immer mehr Menschen in Deutschland übernehmen Aufgaben der Pflege und Betreuung von Angehörigen. Dies muss in den meisten Fällen mit dem Beruf in Einklang gebracht werden, denn für viele Beschäftigte ist es auch von existenzieller Bedeutung, weiterhin im Beruf tätig zu sein.

Es gibt bereits viele betriebliche Angebote, wie Unternehmen ihre Beschäftigten bei der Vereinbarkeit von Pflege und Beruf unterstützen. Die Publikation „ Pflegende Beschäftigte brauchen Unterstützung, Leitfaden für eine gute Vereinbarkeit von Beruf und Pflege“ des Unternehmensnetzwerkes "Erfolgsfaktor Familie" zeigt Möglichkeiten, wie dies gelingen kann: Sie enthält Informationen zur Situation der Pflegenden und zu den gesetzlichen Rahmenbedingungen. Außerdem finden Sie Anregungen, Tipps und Checklisten aus der betrieblichen Praxis für die Entwicklung einer pflegesensiblen Unternehmenskultur und für die Gestaltung von Vereinbarkeitsmaßnahmen.

Den Leitfaden können Sie hier herunterladen oder kostenfrei im Netzwerkbüro „Erfolgsfaktor Familie“ (netzwerkbuero@dihk.de) oder beim Publikationsversand der Bundesregierung unter publikationen(at)bundesregierung.de bestellen.

Mehr Informationen zum Netzwerk finden Sie hier.

"Offensive psychische Gesundheit" gestartet

Bundesfamilienministerin Franziska Giffey, Bundesarbeitsminister Hubertus Heil und Bundesgesundheitsminister Jens Spahn haben am 5. Oktober gemeinsam mit einem breiten Bündnis von über fünfzig Institutionen aus dem Bereich der Prävention die "Offensive Psychische Gesundheit" gestartet, damit der gesellschaftliche Umgang mit psychischen Belastungen offener wird.

Die Pressemitteilung dazu finden Sie hier.

Die Offensive soll dazu beitragen, dass Menschen ihre eigenen psychischen Belastungen und Grenzen besser wahrnehmen und auch mit Menschen in ihrem Umfeld offener darüber sprechen können. Darüber hinaus möchte die Offensive die Präventionslandschaft in Deutschland mit ihren zahlreichen Anbietern besser vernetzen. Das Projekt Pausentaste und das Pflegetelefon des BMFSFJ sind Teil der Offensive.

Weitere Informationen finden Sie auf der Website der "Offensive psychische Gesundheit".

Der Digitale Engel geht wieder auf Tour

Bundesseniorenministerin Franziska Giffey hat am 24. September gemeinsam mit Deutschland sicher im Netz e.V. die Wiederaufnahme der Deutschlandtour des Digitalen Engels eingeleitet. Unter strikter Einhaltung von pandemiebedingten Hygiene- und Sicherheitsvorschriften startet die deutschlandweite Aufklärungstour erneut, um älteren Menschen zu zeigen, wie sie ihren Alltag mit digitalen Angeboten sinnvoll erleichtern können. Das ist gerade während der Pandemie für ältere Menschen als Risikogruppe ein wichtiges Anliegen. Die Tour war im November 2019 gestartet, musste wegen der Corona-Pandemie jedoch unterbrochen werden und wurde durch digitale Angebote ersetzt. Die Pressemitteilung finden Sie hier.

Weitere Informationen zum Digitalen Engel finden Sie hier.

Umsetzung der Nationalen Demenzstrategie beginnt

Die Umsetzung der Nationalen Demenzstrategie ist gestartet. Bei einer digitalen Veranstaltung im Bundesfamilienministerium unterzeichneten Bundesseniorenministerin Franziska Giffey, Bundesgesundheitsminister Jens Spahn, Bundesforschungsministerin Anja Karliczek und 57 Partnerinnen und Partner am 23. September die Nationale Demenzstrategie. Damit haben sich alle wichtigen Akteure auf die Umsetzung der insgesamt 160 beschlossenen Maßnahmen verpflichtet. Ziel ist, dass Menschen mit Demenz Teil der Gesellschaft bleiben können und ein offenes Klima für den Umgang mit dieser Erkrankung geschaffen wird. 1,6 Millionen Menschen sind hierzulande von Demenz betroffen, im Jahr 2050 könnte die Zahl schon bei etwa 2,8 Millionen Menschen liegen. Die Pressemitteilung zur Veranstaltung finden Sie hier.

Weitere Informationen zur Nationalen Demenzstrategie finden Sie in der Broschüre des Bundesseniorenministeriums.

Start des Nationalen Gesundheitsportals "gesund.bund.de"

Immer mehr Menschen informieren sich im Internet über Gesundheitsthemen. Doch viele der verfügbaren Gesundheitsinformationen sind unzuverlässig, lückenhaft, von bestimmten Interessen beeinflusst oder sogar falsch und irreführend.  
Als unabhängiges Gesundheitsportal unterstützt gesund.bund.de Menschen dabei, die eigene Gesundheit zu verstehen und die vielen medizinischen Angebote zu Vorbeugung, Diagnostik und Behandlung richtig einordnen zu können. Hierfür bietet das Portal qualitätsgesicherte, unabhängige und allgemein verständliche Gesundheitsinformationen. Auch die Angebote der Gesundheitsversorgung und die Zusammenhänge im Gesundheitssystem werden klar und transparent vermittelt: mit vertiefenden und praktischen Informationen, etwa zu den Leistungen der Pflegeversicherung.

Weitere Informationen finden Sie hier.

Bildungsangebot für ältere Menschen zum Thema Digitalisierung

Wissensdurstig.de ist ein Internetportal der BAGSO – Bundesarbeitsgemeinschaft der Seniorenorganisationen e.V. und gehört zur Servicestelle „Digitalisierung und Bildung für ältere Menschen“.
Auf wissensdurstig.de gibt es Informationen zu Bildungsangebo­ten für ältere Menschen in ganz Deutschland, Tipps und Materialien zu Digitalisierung und Bildung im Alter, Wissenswertes für Bildungsanbie­ter, gute Praxisbeispiele und aktuelle Informationen über Digitalisierung, Bildung, Projekte, Aktionen und mehr.

Weitere Informationen finden Sie hier.

Stark für die Zukunft - Die Gleichstellungsstrategie der Bundesregierung

Gleichstellung ist überall. Deshalb setzt sich die Bundesregierung mit ihrer Gleichstellungstrategie neun Ziele für die Gleichstellung in verschiedenen gesellschaftlichen Bereichen und zeigt, mit welchen konkreten Maßnahmen sie diese Ziele erreichen will.

Wirtschaftlichen und sozialen Fortschritt gibt es nur mit einer Politik, die für Frauen und Männer gleichermaßen gut ist. Die Bundesregierung will, dass Frauen und Männer von ihrer Arbeit gleich gut leben können – und sich gemeinsam um die kümmern, die Unterstützung brauchen. Frauen und Männer sollen die Wirtschaft, die Demokratie, die Kultur und die Wissenschaft in unserem Land gemeinsam tragen.

Weitere Inforamtionen finden Sie hier.

Nationale Demenzstrategie beschlossen

Derzeit sind 1,6 Millionen Menschen bundesweit an Demenz erkrankt. Die Zahl könnte im Jahr 2050 bei 2,8 Millionen liegen. Um Deutschland künftig demenzfreundlich zu gestalten, hat das Bundeskabinett die Nationale Demenzstrategie beschlossen. Die Strategie ist bundesweit ausgerichtet, partnerschaftlich verankert, verbindlich in ihren Zielen und langfristig angelegt. Es wurden 27 Ziele formuliert und insgesamt etwa 160 Maßnahmen vereinbart.

Weitere Informationen finden Sie hier und auf www.nationale-demenzstrategie.de.

Neues Videoformat #wirlebenjetzt

Den Stempel „Risikogruppe“ tragen ältere Menschen seit Beginn der Corona-Pandemie, weil für sie mehr als für andere Altersgruppen eine besondere Gefährdung ausgeht. Zugleich aber auch nicht für alle im gleichen Maße. Die Antwort lautet bis heute Einschränkung der sozialen Kontakte bis hin zur „freiwilligen Isolation“ und bleibt nicht ohne Folgen: Sie macht einsam und kostet Betroffene Mobilität und Fitness!
Die Marie-Luise und Ernst Becker Stiftung initiiert deshalb gemeinsam mit der Denkfabrik fischimwasser das neue Videoformat #wirlebenjetzt. Durch die einzelnen Episoden führen Sportwissenschaftlerin Sabine Lattek von der Becker Stiftung und Sportwissenschaftler Prof. Ingo Froböse und diskutieren virtuell mit Gästen wie Uschi Glas, Franz Müntefering, Rosi Mittermaier und Christian Neureuther über persönliche Bewegungsroutinen und Alltagsstrategien. Unterstützt vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend bringt #wirlebenjetzt, Freude an Bewegung in die eigenen vier Wände, um die individuellen Ressourcen – gerade jetzt – optimal zu nutzen.

Die erste Folge des neuen Videoformats #wirlebenjetzt finden Sie hier.

Corona-Helden: Engagiert durch die Krise – 5. BAGSO-Podcast

Ja, es gibt sie: Corona-Heldinnen und Helden. Der 5. BAGSO-Podcast stellt ältere Menschen vor, die sich in der Krise in ungewöhnlicher Weise engagieren: Sie schreiben Briefe, nähen Schutzmasken, bauen Krankenhäuser auf und machen einen ganz besonderen Spendenlauf.
Der BAGSO-Podcast „Zusammenhalten in dieser Zeit“ vermittelt in der Corona-Zeit verständlich Informationen, gibt Tipps und berichtet von ermutigenden Beispielen. Er ist auf der Internetseite der BAGSO und auf Youtube zu finden. Außerdem gibt es ihn auf fast allen gängigen Plattformen wie Spotify oder Deezer. Die nächste Folge des BAGSO-Podcast erscheint am 18. Juni mit dem Titel „Digital verbunden“.
Weitere Informationen finden Sie hier.

Verlängerte Bewerbungsfrist für den Otto-Heinemann-Preis 2020

Die Vereinbarkeit von Beruf und Pflege ist für die heutige Arbeitswelt zunehmend wichtiger. Die gesamtgesellschaftlichen Entwicklungen – auf der einen Seite die Demografie und auf der anderen Seite der Fachkräftemangel – erfordern daher von Arbeitgebern innovative Ideen. Sie müssen die Voraussetzungen für eine bessere Vereinbarkeit von Beruf und Pflege schaffen.

Der von spectrumK, dem BKK DV und dem IKK e. V. vergebene Otto Heinemann Preis zeichnet Unternehmen und Institutionen aus, die sich dieser Herausforderung stellen. Die Bewerbungsfrist wurde bis zu 22. Juli 2020 verlängert.

Weitere Informationen finden Sie hier und unter https://berliner-pflegekonferenz.de/otto-heinemann-preis/

Neue Ausgabe #FragGiffey mit einem Pflege-Spezial

In einer neuen Ausgabe des Social Media-Formats #FragGiffey beantwortet die Ministerin im Rahmen der Themenwoche Fragen zur neuen Pflegeausbildung. Außerdem erläutert sie auch die aktuellen Verbesserungen für pflegende Angehörige.

Eine Aufzeichnung des Formats finden Sie hier.

Umfassende Informationen zur neuen Pflegeausbildung bietet die Internetseite https://www.pflegeausbildung.net/.

Bessere Vereinbarkeit von Pflege und Beruf während der Corona-Krise

Die Corona-Krise belastet die Familien von Pflegebedürftigen schwer. In dieser Situation benötigen pflegende Angehörige akute Hilfe und flexible Unterstützungsangebote.

Daher wird die Vereinbarkeit von Pflege und Beruf bis Ende September vereinfacht. Angehörige, die Pflegebedürftige in der Corona-Krise zu Hause betreuen und zugleich erwerbstätig sind, werden so besser unterstützt.

Die Pressemitteilung mit den einzelnen Regelungen finden Sie hier.

Internationaler Tag der Pflegenden

Unter dem folgenden Link finden Sie das Video der Bundesfamilienministerin Franziska Giffey zum Internationalen Tag der Pflegenden.

In diesem Video kündigt die Bundesfamilienministerin auch einen erleichterten Zugang zum Pflegeunterstützungsgeld an.

Bundesrat stimmt Gesetzespaketen zur Unterstützung des Gesundheitswesens bei der Bewältigung der Corona-Epidemie zu

Das Gesundheitswesen und die Pflege bei der Bewältigung der Corona-Epidemie zu unterstützen – das sind die Ziele zweier Gesetzespakete, die nach dem Beschluss des Deutschen Bundestages am 25. März 2020 die Zustimmung des Bundesrates erhalten haben.

Mit dem „COVID19-Krankenhausentlastungsgesetz“ werden die wirtschaftlichen Folgen für Krankenhäuser und Vertragsärzte aufgefangen. Mit dem "Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite" wird die Reaktionsfähigkeit auf Epidemien verbessert.

Weiter Informationen hierzu erhalten Sie auf der Internetseite des Bundesministeriums für Gesundheit.

Seniorenbüros organisieren die Versorgung älterer Menschen und koordinieren Hilfen gegen Einsamkeit

In vielen Kommunen ist das Seniorenbüro in der Corona-Krise die zentrale Stelle nicht nur für die Versorgung älterer Menschen, sondern auch für Hilfen gegen Einsamkeit.

Durch nachhaltige kommunale Strukturen, bestehende „Pools“ von Freiwilligen und die Vernetzung mit anderen Organisationen können Seniorenbüros schnell und unbürokratisch Hilfe für ältere Menschen organisieren. Gleichzeitig unterstützen sie Engagierte, sich selbst zu schützen und gesund zu bleiben.

Die Bundesarbeitsgemeinschaft Seniorenbüros e.V. (BaS) hat einige Beispiele zusammengestellt. Diese finden Sie hier.

Tipps und Infos für die Organisation von nachbarschaftlichen Hilfen erhalten Sie außerdem auf dem Portal der Landesinitiative „Neue Nachbarschaften – engagiert zusammenleben in Rheinland-Pfalz".

Telefonangebot gegen Einsamkeit

Einsamkeit trifft viele ältere Menschen, und sie schleicht sich oft unmerklich ins Leben ein. Einsamkeit kann krank machen, und je länger sie andauert, desto schwerer kann der Weg hinaus werden.

Der Verein Silbernetz betreibt deshalb ein Hilfs- und Kontaktangebot für ältere Menschen in Berlin. 

Da aufgrund des Coronavirus weniger Kontaktmöglichkeiten bestehen, ist die Nummer aktuell bundesweit erreichbar. Sie können die kostenfreie Rufnummer 0800 4 70 80 90 des Silbertelefons täglich von 08:00 bis 22:00 Uhr anrufen.

Weitere Informationen finden Sie hier.

"#WirVsVirus Hackathon" ist ein Hackathon der Bundesregierung

Der #WirVsVirus Hackathon ist ein Hackathon der Bundesregierung und steht unter der Schirmherrschaft des Chefs des Bundeskanzleramtes Prof. Dr. Helge Braun.

Dieses Projekt ist ein Startpunkt für einen kontinuierlichen Beteiligungsprozess zur Entwicklung gemeinsamer Lösungen, um die große Herausforderung durch Covid-19 als Gesellschaft zu meistern.

Unternehmen oder Organisationen die beim Hackathon oder bei der Verstetigung der Lösungen im Anschluss unterstützen möchten, können sich unter diesem Link anmelden.

Weitere Informationen zu #WirVsVirus Hackathon finden Sie hier.

Corona-Pandemie: Ältere Menschen und gefährdete Gruppen schützen

Die Bundesseniorenministerin Franziska Giffey und der Vorsitzende der Bundesarbeitsgemeinschaft der Seniorenorganisationen (BAGSO), Franz Müntefering, appellieren gemeinsam an alle Bürgerinnen und Bürger, gefährdete Gruppen vor Corona-Infektionen zu schützen.

Das Coronavirus mit dem Namen COVID-19 ist für ältere Menschen und für Personen mit Vorerkrankungen besonders gefährlich.

Mit zunehmendem Alter steigt das Risiko einer schweren Erkrankung stetig an. Wenn Alter und eine  schon bestehende Grunderkrankung zusammenkommen, ist die Gefährdung besonders hoch. Gerade in Pflegeeinrichtungen ist der Schutz von Menschen besonders wichtig.

In der Pressemitteilung des Bundesfamilienministeriums vom 19.03.2020 werden Maßnahmen genannt, die ältere Menschen ergreifen sollten, um sich zu schützen.

Prof. Dr. phil. Adelheid Kuhlmey ist die neue Vorsitzende des unabhängigen Beirats für die Vereinbarkeit von Pflege und Beruf

Frau Prof. Dr. phil. Kuhlmey wurde am 01. Januar 2020 durch das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) zur neuen Vorsitzenden des unabhängigen Beirates für die Vereinbarkeit von Pflege und Beruf ernannt und wurde nun offiziell von Frau Bundesministerin Giffey im Berliner Dienstsitz des BMFSFJ in Empfang genommen.

Der unabhängige Beirat wurde am 25. September 2015 durch das BMFSFJ eingesetzt. Er befasst sich als nicht öffentliches Fachgremium mit allgemeinen und spezifischen Fragen zur Vereinbarkeit von Pflege und Beruf. Als weitere Hauptaufgabe begleitet er die Umsetzung der einschlägigen gesetzlichen Regelungen (insbesondere des Pflegezeitgesetzes und des Familienpflegezeitgesetzes) und berät das zuständige Ministerium über deren Auswirkungen. Im Juni 2019 hat er dem BMFSFJ seinen ersten Bericht vorgelegt.

Weitere Informationen zum unabhängigen Beirat für die Vereinbarkeit von Pflege und Beruf finden Sie hier.

Informationsmaterialien zum Thema bessere Vereinbarkeit von Pflege und Beruf nunmehr auch in englisch, französisch und türkisch erhältlich

Den Flyer "Bessere Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf" gibt es nun auch in den Sprachen Englisch, Französisch und Türkisch.

Unter diesem Link können Sie die Flyer kostenfrei herunterladen oder bestellen.

Angehörigen-Entlastungsgesetz

Der Bundesrat hat am 29.11.2019 dem Angehörigen-Entlastungsgesetz zugestimmt. Das Angehörigen-Entlastungsgesetz bringt finanzielle Entlastung für unterhaltsverpflichtete Angehörige von Pflegebedürftigen. 

Wenn Eltern oder Kinder Hilfe zur Pflege oder Sozialhilfe beziehen, sollen unterhaltspflichtige Angehörige erst ab einem Einkommen von mehr als 100.000 Euro im Jahr vom Staat finanziell herangezogen werden.

Umfangreiche Informationen zum Angehörigen-Entlastungsgesetz finden Sie hier.

Fortschrittsindex Vereinbarkeit

Mit diesem Index steht Arbeitgebern und Personalverantwortlichen ab sofort ein praxisnahes Unterstützungsinstrument zur Verfügung, mit dem sie ihre familienfreundliche Kultur anhand weniger Kennzahlen jährlich messen, sich mit Wettbewerbern vergleichen und ihre Fortschritte sichtbar machen können.

Alle teilnehmenden Unternehmen erhalten passgenaue Empfehlungen und ein Siegel, mit dem sie um Fachkräfte werben können. Ziel ist es, eine familienfreundliche Unternehmenskultur nachhaltig und verbindlich zu verankern, die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer wirksam bei der Vereinbarkeit von Familie und Beruf unterstützt.

Weitere Informationen finden Sie in dem Flyer und auf der Internetseite.

Neues Online-Seminar-Format zum Thema „Pflegezeit- und Familienpflegezeitgesetz - Was Arbeitgeber wissen müssen“

Drei von vier Pflegebedürftigen in Deutschland werden zu Hause versorgt, die meisten von ihren nahen Angehörigen. Pflegende Angehörige müssen oftmals Berufstätigkeit und Pflege vereinbaren, dies stellt nicht nur die pflegenden Angehörigen selbst vor große Herausforderungen, sondern auch Arbeitgeber müssen das Angebot an familienfreundlichen Maßnahmen stetig bedarfsgerecht ausbauen. Arbeitgeber stellen mithin eine Schlüsselrolle bei der Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf dar. Um Arbeitgeber bei familienfreundlichen Maßnahmen, insbesondere bei der Vereinbarkeit von Pflege und Beruf, zu unterstützen fand am 19.11.2019 erstmalig ein Online-Seminar zum Thema „Pflegezeit- und Familienpflegezeitgesetz - Was Arbeitgeber wissen müssen“ statt. Das Netzwerkbüro „Erfolgsfaktor Familie“ (DIHK Service GmbH) entwickelte das Onlineangebot in Zusammenarbeit mit dem Pflegetelefon des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ). Im Fokus des Online-Seminars standen die wichtigsten Aspekte des Pflegezeit- und des Familienpflegezeitgesetzes. Die teilnehmenden Unternehmen hatten darüber hinaus die Möglichkeit Fragen zu stellen und bei Bedarf mit der Online-Community in den Austausch zu gehen.
 
Die Aufzeichnung des Online-Seminars finden Sie hier.

Familienpflegezeit und Pflegezeit – Rechtlicher Rahmen und mögliche Perspektiven

Prof. Dr. Matthias von Schwanenflügel, Abteilungsleiter im Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, hat einen Aufsatz mit dem Titel "Familienpflegezeit und Pflegezeit – Rechtlicher Rahmen und mögliche Perspektiven" (Ausgabe 05/2019 der „Stimme der Familie“ des Familienbundes der Katholiken/www.familienbund.org) verfasst.

Den Aufsatz finden Sie hier.

Beratung für pflegende Kinder und Jugendliche - jetzt auch per Chat

Am 29. Oktober 2019 fand in Berlin das dritte Netzwerktreffen des Projekts "Pausentaste - Wer anderen hilft, braucht manchmal selber Hilfe" statt. Das Projekt, 2018 vom Bundesfamilienministerium gestartet, unterstützt Kinder und Jugendliche, die sich um pflegende Angehörige kümmern.

Die "Pausentaste" soll den jungen Pflegenden helfen, Pausen einzulegen, zu reflektieren und Hilfsangebote wahrzunehmen oder über die eigene Situation zu sprechen - auch anonym. Das Angebot umfasst die Website www.pausentaste.de sowie eine telefonische Beratung und eine E-Mail-Beratung beim Kinder- und Jugendtelefon der "Nummer gegen Kummer". Hinzu kommt nun eine Beratung per Chat. Weitere Informationen zum Chat finden Sie hier.

"Mach Karriere als Mensch!" - Bundesweite Pflegekampagne gestartet

Um den Fachkräftebedarf in der Pflege in Zukunft decken zu können, hat das Bundesfamilienministerium die "Ausbildungsoffensive Pflege" ins Leben gerufen.

Am 22. Oktober startete Bundesfamilienministerin Dr. Franziska Giffey die dazugehörige bundesweite Informations- und Öffentlichkeitskampagne "Mach Karriere als Mensch!". Sie hat das Ziel, junge Menschen für den Zukunftsberuf Pflege zu begeistern. 

Die Kampagne begleitet den Beginn der neuen Pflegeausbildungen nach dem Pflegeberufegesetz ab Anfang 2020.
Weitere Informationen finden Sie hier.

Frauensache Pflege – Pflegen und gepflegt werden: 26. Jahrestagung des Arbeitskreis Frauengesundheit 2019

Vom 2. bis 3. November 2019 findet die 26. Jahrestagung des Arbeitskreises Frauengesundheit unter dem Motto „Frauensache Pflege – pflegen und gepflegt werden: Was ist da, was fehlt?“ statt.  

Der Arbeitskreis Frauengesundheit in Medizin, Psychotherapie und Gesellschaft e.V. (AKF) ist der größte Zusammenschluss von unabhängigen Frauengesundheitsorganisationen im deutschsprachigen Raum. Der AKF organisiert Hebammen, Ärztinnen, Psychologinnen und Pädagoginnen, Heilpraktikerinnen, in den Pflegeberufen Tätige, Selbsthilfe und Gesundheitswissenschaftlerinnen, vereint Berufsverbände und Organisationen, Frauenberatungsstellen, Frauengesundheitszentren und Selbsthilfeverbände und vertritt die Interessen von Frauen als Patientinnen, als Expertinnen und als Bürgerinnen.

Weitere Informationen erhalten im Flyer und auf der Internetseite des Arbeitskreises.

Fachtagung "Vereinbarkeit von Pflege und Beruf"

Drei von vier Pflegebedürftigen in Deutschland werden zu Hause versorgt. Ihre Angehörigen sind dadurch häufig dreifach belastet, denn Pflege kostet Zeit, sie kostet Geld, wenn die Arbeitszeit reduziert werden muss und Hilfsmittel benötigt werden, und sie kostet auch Kraft.

Wie die Angehörigen bessere Unterstützung bekommen können, war Thema der Fachtagung "Vereinbarkeit von Pflege und Beruf" des Bundesfamilienministeriums, die am 17. September 2019 in Berlin statt fand.

Während der Tagung beriet Dr. Franziska Giffey mit Fachleuten den ersten Bericht des Unabhängigen Beirats für die Vereinbarkeit von Pflege und Beruf. Nach vier Jahren Amtszeit hatte der Beirat dem Bundesfamilienministerium im Sommer seinen Bericht vorgelegt. Er umfasst auch Handlungsempfehlungen zur Verbesserung der Situation pflegender, berufstätiger Angehöriger.

Woche der Demenz 2019

Unter dem Motto „Demenz – einander offen begegnen“ findet vom 15.-21.09.2019 zum wiederholten Male bundesweit die Woche der Demenz statt.
Zahlreiche Initiativen führen auf lokaler Ebene Veranstaltungen zum Thema Demenz durch wie z.B. Lokale Allianzen für Menschen mit Demenz, Mehrgenerationenhäuser, Kommunale Beratungsstellen, Seniorenbüros und die Deutsche Alzheimergesellschaft. Sie sprechen Menschen mit Demenz und ihre Angehörigen mit Informationen über Beratungs- und Entlastungsangeboten an.
Mit der Woche der Demenz wird das Thema Demenz in die Öffentlichkeit gerückt und soll zu einer weiteren Enttabuisierung führen. Mit dem Weltalzheimertag am 21.09.2019 wird weltweit auf Demenz aufmerksam gemacht.
Informationen über lokale Initiativen finden Sie hier.

Bundesministerin Giffey: "Pflegende Angehörige sind wichtige Stützen in Familien und für die Gesellschaft und haben eine stärkere Unterstützung verdient."

Frau Bundesministerin Franziska Giffey hat sich in den sozialen Medien zu mehr finanzieller Unterstützung für pflegende Angehörige geäußert:
"Drei von vier Pflegebedürftigen in Deutschland werden zu Hause versorgt, die meisten von ihren nahen Angehörigen. Das ist eine Leistung, die nicht hoch genug geschätzt werden kann.
Wir sollten die Aufmerksamkeit viel stärker auf die pflegenden Angehörigen lenken und die bessere Vereinbarkeit von Pflege und Beruf als wichtige Zukunftsaufgabe für Deutschland begreifen. Neben dem bereits bestehenden Anspruch auf Familienpflegezeit brauchen wir dafür neue Ideen. Deshalb prüfen wir gerade, wie ein Konzept für ein Familienpflegegeld aussehen könnte: Eine Art Lohnersatzleistung analog zum Elterngeld, das über einen gewissen Zeitraum gezahlt wird und ermöglicht, dass pflegende Angehörige weiter im Beruf bleiben können. Darüber sollten wir breit diskutieren.
Eine gute Möglichkeit dazu ist unsere Fachtagung am 17. September, bei der auch der unabhängige Beirat für die Vereinbarkeit von Pflege und Beruf seine Handlungsempfehlungen vorstellen wird. Klar ist schon jetzt: Pflegende Angehörige sind wichtige Stützen in Familien und für die Gesellschaft und haben eine stärkere Unterstützung verdient."

Pflegeheimsuche: Kostenloser Leitfaden für Angehörige

Wenn die Pflege zu Hause an Grenzen stößt, kann der Umzug in ein Pflegeheim notwendig sein. Meistens sind Angehörige entscheidend in die Heimauswahl eingebunden. Dabei wollen sie sicher gehen, dass sich die pflegebedürftige Person dort wohlfühlt und gut versorgt wird.

Um Angehörige bei der Pflegeheimauswahl zu unterstützen, gibt das Zentrum für Qualität in der Pflege (ZQP) einen Kurzleitfaden heraus.

Der ZQP-EINBLICK zeigt, wie man in fünf Schritten bei der Suche und Entscheidungsfindung vorgehen kann. Wichtig ist zum Beispiel, gemeinsam zu überlegen, welche konkreten Anforderungen an das Pflegeheim gestellt werden. Als Orientierungshilfe werden dazu 10 wichtige Aspekte bei der Pflegeheim-Wahl dargestellt. Der ZQP-EINBLICK Pflegeheimsuche ist werbefrei. Kommerzielle Interessen werden damit nicht verfolgt. Er kann kostenlos über die Internetseite des ZQP als PDF-Datei heruntergeladen und ausgedruckt werden.

Längere Förderungsdauer für BAföG-Berechtigte, die Angehörige pflegen

BAföG-Berechtigte, die während der Ausbildung ihre eigenen pflegebedürftigen (ab Pflegegrad 3) Eltern oder sonstige nahe Angehörige pflegen und deshalb in Ausbildungsrückstand geraten, bleiben künftig für eine angemessene Dauer auch noch über das Ende der Förderungshöchstdauer förderungsberechtigt.

Weitere Informationen hierzu erhalten Sie auf der Internetseite des Bundesministeriums für Bildung und Forschung und bei der BAföG-Hotline unter der Nummer 0800 - 223 63 41.

Dr. Franziska Giffey hat am 20. Juni den ersten Bericht des Unabhängigen Beirats für die Vereinbarkeit von Pflege und Beruf entgegengenommen

Die 21 Mitglieder des Unabhängigen Beirats für die Vereinbarkeit von Pflege und Beruf haben nach vier Jahren Amtszeit ihren ersten Bericht vorgestellt und ihn offiziell am 20. Juni an Bundesfamilienministerin Dr. Franziska Giffey übergeben.

Der Beiratsbericht enthält eine Bestandsaufnahme zum Pflegezeitgesetz und zum Familienpflegezeitgesetz sowie zahlreiche Beschlüsse und Handlungsempfehlungen mit dem Ziel, die Situation pflegender Angehörige weiter zu verbessern.

Zur Diskussion der Handlungsempfehlungen mit der Fachöffentlichkeit und zuständigen Fachpolitikerinnen und Fachpolitikern hat das Bundesfamilienministerium eine Fachtagung im September geplant.

Ziel der Veranstaltung: die Fachöffentlichkeit über die Handlungsempfehlungen des Berichts zu informieren, den Austausch der Fachleute anzuregen und zur Weiterentwicklung des Themas beizutragen.

Weitere Informationen zum Beirat finden Sie hier.

Otto Heinemann Preis zur Vereinbarkeit von Pflege und Beruf

Mehr und mehr Berufstätige kümmern sich neben ihrer Arbeit um pflegebedürftige Angehörige. Dadurch sind sie einer erheblichen Doppelbelastung ausgesetzt, die auf Dauer bis zum Burnout führen kann. Ziel des Otto Heinemann Preises ist es, Arbeitgeber auszuzeichnen, die bereits vorbildliche Lösungen zur Vereinbarkeit von Pflege und Beruf entwickelt haben, um darüber zugleich Ideen und Anregungen zur Nachahmung für andere Unternehmen zu geben.

Die Umsetzung von Maßnahmen zur Vereinbarkeit von Beruf und Pflege ist für kleine Unternehmen aufgrund der geringeren Ressourcen deutlich schwieriger als für größere Unternehmen. Ebenso bedeutet die Teilnahme an einem Wettbewerb einen erheblichen Mehraufwand.
Die Innungskrankenkassen geben daher kleinen Unternehmen mit der Wettbewerbsteilnahme eine zusätzliche Chance:
Ein Unternehmen unter den Bewerbern mit weniger als 30 Beschäftigten erhält die Möglichkeit einer Beratung zum Betrieblichen Gesundheitsmanagement oder rund um das Thema Pflege – unabhängig vom Juryentscheid zum Otto Heinemann Preis.

Der Wettbewerb, der auch in 2019 unter der Schirmherrschaft von Wirtschaftsminister Peter Altmaier steht, richtet sich an alle Unternehmen und Organisationen mit Beschäftigten in Deutschland. 

Arbeitgeber können sich noch bis zum 30. Juni 2019 bewerben.

Das Bewerbungsformular sowie die Teilnahmebedingungen und weitere Informationen stehen unter www.otto-heinemann-preis.de bereit, weitere Informationen zur Berliner Pflegekonferenz finden Sie unter www.berliner-pflegekonferenz.de.

Der Otto Heinemann Preis zur Vereinbarkeit von Pflege und Beruf wird von spectrumK in Kooperation mit dem BKK Dachverband und dem IKK e.V. ausgelobt.

Ansprechpartnerinnen für weitere Informationen sind Juliane Maneke und Jasmin Russak vom spectrumK GmbH, Abteilung Unternehmenskommunikation, E-Mail: awards(at)spectrumk.de, Tel.: 030-21 23 36 110.

Pflegende Angehörige wurden mit dem Berliner Pflegebären und dem bundesweitem „pflegecompass“ ausgezeichnet

Zum Abschluss der fünften „Woche der pflegenden Angehörigen“ wurden am 17. Mai 2019 im Rahmen einer im Berliner Rathaus stattfindenden Gala zehn pflegende Angehörige mit dem „Berliner Pflegebären“ und dem bundesweiten „pflegecompass“ ausgezeichnet.

Die Preisträgerinnen und Preisträger stehen stellvertretend für alle geschätzt 200.000 Berlinerinnen und Berliner, die oft neben der Berufstätigkeit oder anderer Verpflichtungen ihre pflegebedürftigen Angehörigen betreuen. Auf diese Weise bekommt die meist im verborgenen stattfindende häusliche Pflege von Angehörigen in ihrer ganzen Vielfalt ein Gesicht.

Verliehen wurden die Auszeichnungen durch Berlins Pflegesenatorin Dilek Kalayci und Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Franziska Giffey.

Weitere Informationen erhalten Sie hier.

Bundesfamilienministerin Dr. Franziska Giffey hat sich am 12.04.2019 mit pflegenden Angehörigen ausgetauscht

Unter dem Motto "Was bewegt Sie?" hat am 12. April eine neue Dialogreihe zu seniorenpolitischen Themen begonnen. Bei der der Auftaktveranstaltung in Brandenburg an der Havel ging es um die Frage, wie sich Pflege und Beruf besser vereinbaren lassen.

Bundesfamilienministerin Dr. Franziska Giffey hat dazu mehrere pflegende Angehörige getroffen, um gemeinsam mit ihnen über ihre Herausforderungen im Alltag zu diskutieren und neue Lösungsansätze anzusprechen. Dabei würdigte sie den Einsatz der Menschen, die pflegen.

Weitere Informationen erhalten Sie hier.

Marie Simon Pflegepreis für Innovationen in der Pflege

Wie kann die Versorgungssicherheit von Pflegebedürftigen im Versorgungsprozess gewährleistet werden? Wie können Helfende bei der Versorgung von pflegebedürftigen Angehörigen unterstützt werden? Welche Informations- und Kommunikationstechnologien können die Gestaltung in der Pflege unterstützen?

Zu all diesen Fragen gibt es bereits viele innovative Antworten und individuelle Lösungen. Mit dem Marie Simon Pflegepreis für Innovationen in der Pflege werden auf der Berliner Pflegekonferenz in Kooperation mit dem Deutschen Städte- und Gemeindebund besonders innovative Pflegeprojekte ausgezeichnet.

Herr Staatssekretär Andreas Westerfellhaus, Bevollmächtigter der Bundesregierung für die Pflege, wird die Schirmherrschaft für den Marie Simon Pflegepreis 2019 übernehmen.

Die Deadline für die Einreichung von Bewerbungen für den Marie Simon Pflegepreis 2019 endet am 14. Juni 2019.

Das Bewerbungsformular finden Sie hier. Ansprechpartner für weitere Informationen ist das spectrumK GmbH, Abteilung Unternehmenskommunikation,  E-Mail: a-wards@spectrumk.de Tel.: 030-21 23 36 110.

Pflege und Beruf in Einklang bringen – Im Gespräch mit Bundesfamilienministerin Franziska Giffey

Der Großteil der pflegebedürftigen Menschen in Deutschland wird zu Hause durch Angehörige versorgt. Insbesondere die Vereinbarkeit von Pflege, Familie und Beruf ist dabei nicht immer einfach.

Bundesfamilienministerin Franziska Giffey lädt pflegende Angehörige ein, mit ihr ins Gespräch zu kommen. Sie
möchte ihnen zuhören und erfahren, was sie in ihrem Alltag beschäftigt.

Wenn Sie an der Veranstaltung teilnehmen möchten, melden Sie sich bitte online oder auf dem Postweg bis zum 27. März 2019 an.

Die Kontaktdaten für die Anmeldung sowie weitere Informationen finden Sie im Einladungsschreiben und im Flyer.

Meilenstein für die Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf in der Europäischen Union

Am 06.02.2019 wurde eine EU-Richtlinie zur Verbesserung der Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben für Eltern und pflegende Angehörige in Brüssel beschlossen.

Deutschland hat zusammen mit der Mehrheit der Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU) der Vereinbarkeitsrichtlinie  zugestimmt. Ziel der Richtlinie ist es, in der gesamten EU die Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf zu verbessern. Konkret soll die Richtlinie für eine gerechtere Aufteilung von Betreuungs- und Pflegeaufgaben zwischen Frauen und Männern sorgen und die Erwerbsbeteiligung insbesondere von Frauen fördern.

Ausführliche Informationen über die Regelungen finden Sie hier.

Die Auszubildendenzahlen in der Pflege sollen bis 2023 um zehn Prozent steigen

Um den drohenden Fachkräftemangel in der Pflege zu bekämpfen, sollen deutlich mehr Pflegefachkräfte ausgebildet werden als bisher. Die Auszubildendenzahlen sollen bis 2023 um zehn Prozent steigen. Auch die Zahl der Ausbildungsstätten für die Pflege soll bis 2023 um zehn Prozent erhöht werden. Die entsprechende Vereinbarung wurde von der Arbeitsgruppe 1 der Konzertierten Aktion Pflege (KAP) vorbereitet und heute von den Partnern der KAP beschlossen.

Die Konzertierte Aktion Pflege hat das Ziel, den Arbeitsalltag und die Arbeitsbedingungen von Pflegekräften spürbar zu verbessern, die Pflegekräfte zu entlasten und die Ausbildung in der Pflege zu stärken. Zusammen mit den Ländern, Pflegeberufs- und Pflegeberufsausbildungsverbänden, Verbänden der Pflegeeinrichtungen und Krankenhäuser, den Kirchen, Pflege- und Krankenkassen, Betroffenenverbänden, der Berufsgenossenschaft, der Bundesagentur für Arbeit sowie den Sozialpartnern werden dazu bis zum Sommer 2019 konkrete Maßnahmen erarbeitet.

Die komplette Pressemitteilung zu diesem Thema finden Sie hier.

Neue Banner mit Hinweis auf die Internetseite wege-zur-pflege.de zum Herunterzuladen

Unter diesem Link finden Sie unterschiedliche Banner mit Hinweis auf die Internetseite wege-zur-pflege.de und das Pflegetelefon. 

Diese Banner können Sie herunterladen und auf Ihrer Internetseite einstellen, um z. B. auf wege-zur-pflege.de zu verlinken.

Zum Jahresende 2017 gab es in Deutschland 3,41 Millionen Pflegebedürftige

Im Dezember 2017 waren in Deutschland 3,41 Millionen Menschen pflegebedürftig im Sinne des Pflegeversicherungsgesetzes (SGB XI).

Die Zahl der Pflegebedürftigen hat im Dezember 2015 bei 2,86 Millionen gelegen. Die starke Zunahme um 0,55 Millionen Pflegebedürftige (+19 %) ist allerdings zum großen Teil auf die Einführung des neuen, weiter gefassten Pflegebedürftigkeitsbegriffs ab dem 01.01.2017 zurückzuführen. Seitdem werden mehr Menschen als pflegebedürftig eingestuft, als vor der Umstellung.

Gut drei Viertel (76 % oder 2,59 Millionen) aller Pflegebedürftigen wurden zu Hause versorgt. Davon wurden 1,76 Millionen Pflegebedürftige in der Regel allein durch Angehörige gepflegt. Weitere 0,83 Millionen Pflegebedürftige lebten ebenfalls in Privathaushalten, sie wurden jedoch zusammen mit oder vollständig durch ambulante Pflegedienste versorgt. Knapp ein Viertel (24 % oder 0,82 Millionen Pflegebedürftige) wurde in Pflegeheimen vollstationär betreut.

Höhere Rentenansprüche durch die Pflege von Angehörigen auch für Personen, die bereits Rente beziehen

Grundsätzlich zahlt die Pflegekasse seit dem 1.1.2017 für Personen, die nicht erwerbsmäßig häuslich pflegen, bei Bezug einer Vollrente nur bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung. Dank des Flexirentengesetzes können Rentnerinnen und Rentner, die nach Erreichen der Regelaltersgrenze neben dem Bezug einer Altersrente einen Angehörigen pflegen, durch die Pflege ihre Rente erhöhen.

Mit der Wahl einer Teilrente von 99 Prozent kann der Personenkreis erreichen, dass die Pflegekasse weiterhin Beiträge zur Rentenversicherung zahlt. Der Verzicht auf ein Prozent der Rente kann sich lohnen, da die Beiträge der Pflegekasse jeweils zum 1.7. des Folgejahres im Rahmen der Rentenanpassung die Rente erhöhen. Nach Beendigung der Pflegetätigkeit kann die Rentnerin oder der Rentner wieder den Wechsel in die Vollrente beantragen.

Weitere Informationen erhalten Sie beim Service-Telefon der Deutschen Rentenversicherung unter der Nummer 0800 1000 4800. 

Fachtag und Netzwerktreffen „Pflegende Kinder und Jugendliche“

Am 8. Oktober 2018 fand im Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) ein Fachtag mit anschließendem Netzwerktreffen zum Thema pflegende Kinder und Jugendliche statt.

Hintergrund der jährlichen Netzwerktreffen ist das Projekt „Pausentaste“, mit dem das BMFSFJ seit 1. Januar 2018 gemeinsam mit der Nummer gegen Kummer ein bundesweites Beratungsangebot für junge Pflegende bereitstellt.

Kinder und Jugendliche, die sich um ihre Familienangehörigen kümmern, werden oftmals nicht als pflegende Kinder und Jugendliche wahrgenommen. Umso wichtiger ist es, auf diese Thematik aufmerksam zu machen.

Frau Dr. Giffey würdigte das Engagement der vielen Akteurinnen und Akteure für die Belange pflegender Kinder und Jugendlicher, deren Einsatz und Expertise maßgeblich zur Initiierung des Projekts „Pausentaste“ beigetragen hätte.

Weitere Informationen erhalten Sie hier.

Otto-Heinemann-Preis zur Vereinbarkeit von Pflege und Beruf

Mehr und mehr Berufstätige müssen neben ihrer Arbeit die Pflege von Familienangehörigen organisieren und sind damit einer erheblichen Doppelbelastung ausgesetzt.

Ziel des Otto-Heinemann-Preises ist es, Unternehmen auszuzeichnen, die bereits vorbildliche Lösungen zur Vereinbarkeit von Pflege und Beruf entwickelt haben, um darüber zugleich Ideen und Anregungen zur Nachahmung für andere Unternehmen zu geben.

Der Wettbewerb stand in 2018 unter der Schirmherrschaft von Peter Altmaier, Bundesminister für Wirtschaft und Energie, und wurde durch spectrumK in Kooperation mit dem BKK Dachverband und dem IKK e.V. ausgerichtet. 

Die Preisträger in diesem Jahr sind in den jeweiligen Kategorien
das Oberlandesgericht Köln (Organisationen mit bis zu 1.000 Mitarbeitern)
•der LVM Landwirtschaftlicher Versicherungsverein a. G. (Organisationen mit bis zu 5.000 Mitarbeitern)
•die Henkel AG & Co. KGaA (Organisationen ab 5.001 Mitarbeitern)

In diesem Jahr gab es eine Premiere. Die Mitglieder der Jury vergaben einen Sonderpreis an die h.kühn GmbH und ehrten damit den mutigen Einsatz eines kleinen Unternehmens. Denn mit weniger als hundert Angestellten stellt es sich der besonderen Herausforderung, seinen Beschäftigten bei der Pflege von Angehörigen zur Seite zu stehen.

Weitere Informationen zum Otto-Heinemann-Preis finden hier.

Demenzwochen

Unter dem Motto "Demenz - dabei und mittendrin" hat vom 17. bis 23.09.2018 die Woche der Demenz stattgefunden. Botschafterin ist 2018 die NDR-Moderatorin und Buchautorin Bettina Tietjen.

Rund 1,7 Millionen Menschen sind in Deutschland an Demenz erkrankt. Jährlich erkranken 300.000 Menschen neu. So leben in Familien, Nachbarschaft und Quartier künftig immer mehr Menschen mit Demenz. Die Krankheit wird oftmals tabuisiert: Erkrankte und Angehörige fühlen sich isoliert, erforderliche Hilfe und Unterstützung unterbleiben. Daher hat die Bundesregierung die "Allianz für Menschen mit Demenz" als eines der Handlungsfelder der Demografiestrategie ins Leben gerufen.

Mit der Woche der Demenz will die "Allianz für Menschen mit Demenz" Verständnis und Unterstützung für Betroffene und pflegende Angehörige fördern.

Weitere Informationen finden Sie hier.

Konzertierte Aktion Pflege: Gemeinsame Initiative zur Stärkung der Pflege in Deutschland

Die Konzertierte Aktion Pflege hat das Ziel, den Arbeitsalltag und die Arbeitsbedingungen von Pflegekräften spürbar zu verbessern, die Pflegekräfte zu entlasten und die Ausbildung in der Pflege zu stärken.

Sie soll dabei die Potentiale der in der Pflege beteiligten Akteure nutzen, um gemeinsam Maßnahmen auf den Weg zu bringen, die die Situation nachhaltig verbessern.

Bund, Länder und die relevanten Akteure in der Pflege sollen konkrete Maßnahmen zur Verbesserung der Situation der beruflich Pflegenden entwickeln und deren Umsetzung durch die jeweiligen Akteure verbindlich vereinbaren.

Die Maßnahmen sollen binnen eines Jahres gemeinsam mit weiteren Expertinnen und Experten in einem Dachgremium und fünf themenbezogenen Arbeitsgruppen entwickelt werden.

Die Konzertierte Aktion Pflege ist ein gemeinsames Projekt des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ), des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) und des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS). Koordiniert wird die Aktion vom BMG, das dafür eine Geschäftsstelle einrichtet.

Weitere Informationen finden Sie unter: https://www.bmfsfj.de/.

Bundesmodellprojekt "SelbstBestimmt im Alter!"

An 15 Modellstandorten in zehn Bundesländern sorgen Seniorenbüros im Rahmen des Bundesmodellprojekt "SelbstBestimmt im Alter! – Vorsorge-Unterstützung im Team" dafür, dass ältere Menschen besser über Vorsorgeregelungen informiert sind und leichter Hilfen erhalten können. Drei der beteiligten Standorte sind gleichzeitig auch Mehrgenerationenhäuser.

Pro Standort sind durchschnittlich zehn Ehrenamtliche tätig, die Seniorinnen beziehungsweise Senioren in ihrem Zuhause betreuen. So werden beispielsweise in Berlin, Saalfeld und Starnberg ältere Personen bis zum Lebensende ehrenamtlich begleitet.

Durch Gespräche mit den Ehrenamtlichen fühlen sich die älteren Menschen persönlich gestärkt. Sie gehen wieder mehr aus dem Haus und können persönliche Dinge selbstbestimmt regeln. Die Ehrenamtlichen helfen beim Umgang mit Behörden, vermitteln andere Hilfen und begleiten die Menschen zu Ärzten.

Die Wirksamkeit dieses Projekts ist durch eine Zwischen-Evaluierung des Instituts SÖSTRA bestätigt worden. Die Bundesarbeitsgemeinschaft Seniorenbüros e.V. (BaS) leitet das Projekt seit Ende des Jahres 2016, das Bundeseniorenministerium fördert es noch bis Mitte des Jahres 2019.

Die 15 Modellstandorte sowie weitere Informationen zum Projekt finden Sie hier.

Mehr pflegende Angehörige erhalten Rentenansprüche durch die Pflege

Immer mehr pflegende Angehörige erhalten für die Zeit der Pflege Rentenansprüche. Nach einem Jahr Pflege erhöht sich die monatliche Rente um bis zu 30 Euro.

Die Zahl der Pflegenden mit dabei erworbenen Rentenanwartschaften dürfte durch die Anfang 2017 in Kraft getretene Pflegereform deutlich gestiegen sein. Die Rentenversicherung bekam von den Pflegekassen im vergangenen Jahr mehr Geld. Die Beitragseinnahmen für Pflegepersonen stiegen von rund 1 Milliarde 2016 auf mehr als 1,5 Milliarden Euro 2017. Es fließen nun erheblich mehr Beiträge aus der Pflegeversicherung in die gesetzliche Rentenversicherung und verbessern damit die Absicherung der Pflegenden.

Informationen darüber, unter welchen Voraussetzungen Sie als Pflegeperson zusätzliche Beiträge in Ihre Rentenversicherung erhalten können, finden Sie hier.

Sonderpreis "Gestaltung des demografischen Wandels"

540 Mehrgenerationenhäuser bringen Alt und Jung in ganz Deutschland zusammen, bieten Beratung in allen Lebenslagen und nachbarschaftliche Hilfe. Mehrgenerationenhäuser sind offene Begegnungsorte für Menschen jeden Alters, mit unterschiedlicher Herkunft oder kulturellem Hintergrund.

Fünf dieser Mehrgenerationenhäuser hat Bundesfamilienministerin Dr. Franziska Giffey am 4. Juni als "DemografieGestalter 2018" ausgezeichnet. Der mit jeweils 2000 Euro dotierte Preis für Mehrgenerationenhäuser wird 2018 zum ersten Mal verliehen. In vier Kategorien und einer Sonderkategorie würdigt er besonders gelungene Projekte zur Bewältigung des demografischen Wandels. Mehr als 70 Mehrgenerationenhäuser hatten sich beworben.

Preisträger des Sonderpreises "Gestaltung des demografischen Wandels" wurde das Mehrgenerationenhaus Dorflinde Langenfeld mit dem Projekt "Daheim statt im Heim!" Engagierte Bürgerinnen und Bürger unterstützen Pflegebedürftige und pflegende Angehörige, um Strukturschwächen in der dortigen ländlichen Region erfolgreich zu kompensieren.

"Altes Garmisch neu gelebt" erhält Preis für Baukultur

Es begann im April 2009 mit einer Mail des seinerzeitigen zweiten Vorsitzenden des Vereins zum Erhalt der historischen Bau- und Landschaftsstruktur in Garmisch- Partenkirchen. Schnell wurde klar: Die Ideen, die dort vorgestellt wurden, passen zu den Zielen, die das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend und die Förderbank KfW mit ihrem seinerzeitigen Programm zum Mehrgenerationenwohnen verfolgten: Die Nutzung brachliegender Flächen, die Stärkung des Zusammenhalts und auch der Gedanke der Altersvorsorge durch die Bildung von Wohneigentum. Nun wurde das inzwischen fertiggestellte Projekt mit dem ersten Preis des Wettbewerbs für Baukultur der Metropolregion München ausgezeichnet. Auslober waren unter anderem die Bundesstiftung Baukultur, die Bayerische Architektenkammer und die Landeshauptstadt München.

"Altes Garmisch neu gelebt", so der Titel dieses Projekts, leiste laut dem Votum der Jury einen wichtigen Beitrag für Innenentwicklung und Wohnraumschaffung. Das Projekt könne Pate stehen für Ortsentwicklungen in größeren wie kleineren Kommunen. Die Kombination der historischen Bausubstanz mit nachhaltigen Neubauten in traditioneller Holzbauweise sei eine fern jeder Heimattümelei hochwertige Gestaltung, so das Preisgericht.

Informationen zu weiteren Projekten, die vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend gefördert wurden, finden Sie auf der Internetseite von "Zu Hause im Alter".

Beratungstelefon für Kinder und Jugendliche, die Angehörige pflegen

Nicht nur Erwachsene kümmern sich um kranke oder pflegebedürftige Angehörige – nach einer Studie des Zentrums für Qualität in der Pflege (ZQP) versorgen und pflegen rund 230.000 Kinder und Jugendliche in Deutschland regelmäßig Angehörige.

Um diese jungen Menschen zu unterstützen, hat das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) das Projekt „Pausentaste – Wer anderen hilft, braucht manchmal selber Hilfe. Das Angebot für Kinder und Jugendliche, die sich um ihre Familie kümmern“ ins Leben gerufen.

Seit dem 1. Januar 2018 bekommen betroffene Kinder und Jugendliche Hilfe und Rat beim Kinder- und Jugendtelefon der „Nummer gegen Kummer“ - unter der kostenlosen Nummer 116 111.
Die Beratung ist anonym und wird von Montag bis Samstag jeweils von 14 bis 20 Uhr angeboten. An Samstagen findet auch eine „Peer-to-Peer“–Beratung durch speziell ausgebildete Beraterinnen und Berater im Alter von 16 bis 21 Jahren statt.
Die ebenfalls anonyme E-Mail-Beratung über www.nummergegenkummer.de ist rund um die Uhr erreichbar.

Auf der Internetseite www.pausentaste.de gibt es Erfahrungsberichte und Interviews mit jungen Pflegenden, Videos und Hinweise auf Beratungsangebote vor Ort. Auch Informationen zu Erkrankungen und Leseempfehlungen werden zur Verfügung gestellt, alles optimiert für mobile Endgeräte.

Hilfswelten e.V. verleiht Förderpreise an zwei Pflegeprojekte

Hilfswelten e.V. prämiert in diesem Jahr zwei Hamburger Projekte aus dem Bereich „Pflege“. Die Förderpreis-Empfänger sind 

  • die Organisation „wir pflegen – Interessenvertretung begleitender Angehöriger und Freunde in Deutschland e.V.“ mit dem Projekt „JUMP“
  • der Verein „KinderLeben e.V.“ mit dem Projekt „Familienbetreuung“

Während sich der Verein „wir pflegen“ für pflegende Angehörige engagiert und sich mit der Arbeitsgruppe „JUMP“ dem Thema „Jugend in Pflegeverantwortung“ widmet, hat sich der zweite Preisträger „KinderLeben e.V.“ darauf spezialisiert, Familien mit schwerstkranken Kindern bundesweit zu unterstützen.

Hilfswelten e.V. bietet neben den Förderpreisen eine leistungsstarke Internetplattform für soziale Projekte aus dem Bereich Jugend- und Altenhilfe.

Die Ausschreibung für den nächsten Förderpreis läuft bereits. Bewerben können sich alle gemeinnützigen Organisationen mit Projekten für Jung und Alt. Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite www.hilfswelten.de.

Deutscher Pflegetag in Berlin

Der Deutsche Pflegetag in Berlin ist eine der zentralen jährlichen Veranstaltungen für die Pflege in Deutschland.
Vom 23. bis 25. März 2017 trafen sich wieder Vertreter aus Pflege, Politik, Wirtschaft und Gesellschaft zum intensiven Dialog auf dem Pflegekongress. Das Ziel: Gemeinsam die Herausforderung der Pflege in der Zukunft anzugehen.
Der Deutsche Pflegetag richtet sich sowohl an professionell Pflegende als auch an Pflegeinteressierte.

Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite:
https://deutscher-pflegetag.de

Was ändert sich mit dem zweiten Pflegestärkungsgesetz zum 01.01.2017?

In der Begutachtung durch den Medizinischen Dienst geht es nun nicht mehr darum, bei dem pflegebedürftigen Menschen einen Zeitaufwand für alltägliche Verrichtungen zu ermitteln, sondern darum, wie selbständig er bei der Bewältigung seines Alltags ist. In sechs Bereichen werden dazu die individuellen Beeinträchtigungen und Fähigkeiten der bzw. des Pflegebedürftigen erfasst.

Statt drei Pflegestufen gibt es fünf Pflegegrade. Durch den neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff können die individuellen Beeinträchtigungen und Fähigkeiten der Pflegebedürftigen umfassender und genauer erfasst werden.
Die körperlichen, geistigen und psychischen Beeinträchtigungen werden dabei gleichermaßen erfasst und in die Einstufung einbezogen. Davon profitieren besonders auch Menschen mit einer demenziellen Erkrankung. 

Um die Einführung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs und die damit verbundenen Leistungsverbesserungen zu finanzieren, steigt der Beitragssatz der Pflegeversicherung zum 1. Januar 2017 um 0,2 Prozentpunkte auf 2,55 Prozent bzw. 2,8 Prozent für Kinderlose.

Bundesprogramm "Lokale Allianzen für Menschen mit Demenz"

Bis zu 1,6 Millionen Menschen sind heute in Deutschland an Demenz erkrankt. Dabei leiden Menschen mit Demenz nicht nur unter ihrer Erkrankung, sondern auch unter sozialer Ausgrenzung. Ziel des Bundesprogramms "Lokale Allianzen für Menschen mit Demenz" ist es, Demenzerkrankten und ihren Angehörigen direkt in ihrem Wohnumfeld die bestmögliche Unterstützung zu bieten und ihre gesellschaftliche Teilhabe zu stärken. Lokale Allianzen entwickeln Angebote für Betroffene und ihre Familien.

Seit September 2016 sind 128 neue Allianzen an den Start gegangen. Am 25. Januar 2017 hat Manuela Schwesig den 500. Förderbescheid des Bundesprogramms überreicht.

Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite Lokale Allianzen für Menschen mit Demenz.

Rechtsanspruch auf Familienpflegezeit und Pflegezeit für Beamtinnen und Beamte des Bundes sowie Soldatinnen und Soldaten

Im Oktober 2016 ist das Gesetz zur besseren Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf für Beamtinnen und Beamte des Bundes sowie Soldatinnen und Soldaten in Kraft getreten. Damit wurde ein Rechtsanspruch auf Familienpflegezeit und Pflegezeit für diese Personengruppe eingeführt.

Betroffene, die Familienpflegezeit oder Pflegezeit, in Anspruch nehmen, erhalten während der Freistellung einen Vorschuss zur besseren Bewältigung des Lebensunterhalts während der (teilweisen) Freistellung, die mit einer Gehaltsreduzierung verbunden ist.

Damit wird das für die Privatwirtschaft und für Tarifbeschäftigte seit dem 1. Januar 2015 geltende Gesetz zur besseren Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf im Wesentlichen wirkungsgleich im Bundesbeamten- und Soldatenbereich nachvollzogen.

Weitere Informationen finden Sie im Bundesgesetzblatt Teil I, Nr. 50, Seite 2362 bis 2369 vom 27.10.2016.

„Blitzbefragung“ bei Unternehmen

Im Zeitraum von Juni bis August 2016 wurde durch das Netzwerkbüro „Erfolgsfaktor Familie“ eine „Blitzbefragung“ bei Unternehmen durchgeführt, an der sich 742 Unternehmen beteiligt haben. 

Die Befragung hat ergeben, dass 85,1% der Unternehmen den Stellenwert der Vereinbarkeit von Pflege und Beruf in ihrem Unternehmen als sehr wichtig oder wichtig beurteilen. Bei den Maßnahmen, die in den Unternehmen angeboten werden, um die Vereinbarkeit von Pflege und Beruf zu erleichtern, stellt sich die Reihenfolge wie folgt dar: flexible Arbeitszeiten (92,31%), Reduzierung der Arbeitszeit (86,65%), unbezahlte Freistellung (72,71%), Beratung durch Personalverantwortliche (59,94%), Angebote des betrieblichen Gesundheitsmanagements (58,93%). Von 16,4% der Teilnahmenden wurde eine bezahlte Freistellung genannt.

Die Unternehmen haben mit Mehrheit (72,67%) angegeben, dass sie ihre Informationen aus Veröffentlichungen der Bundesministerien beziehen, gefolgt von Informationen der Fachpresse oder aus Fachpublikationen (62,16%).

Es stellte sich ferner heraus, dass 49,75% der Unternehmen die gesetzlichen Regelungen zur kurzzeitigen Arbeitsverhinderung und zu den Freistellungen nach dem Pflegezeitgesetz und dem Familienpflegezeitgesetz  kennen und nutzen. 39,76% gaben an, sie zu kennen, aber nicht zu nutzen. Nur 10,49% gaben an, sie nicht zu kennen.

Weitere Ergebnisse der „Blitzbefragung“ sind in Kürze auf der Internetseite http://www.erfolgsfaktor-familie.de/netzwerk zu finden.

Befragung zur Inanspruchnahme der Freistellungen nach dem Pflege- und Familienpflegezeitgesetz

Von März bis August 2016 wurde eine repräsentative Bevölkerungsbefragung von 50.000 Personen durch TNS Emnid im Rahmen einer Mehrthemenbefragung durchgeführt, um diejenigen Personen zu ermitteln, die im Zeitpunkt der Befragung selbst pflegen oder seit Inkrafttreten der neuen Regelungen am 01.01.2015 gepflegt und eine Freistellung in Anspruch genommen haben.
Nachdem die Befragung und die Auswertung abgeschlossen sind, kann die Feststellung getroffen werden, dass davon auszugehen ist, dass als untere Grenze  insgesamt 68.288 Personen seit dem Jahr 2015 eine Pflegezeit, Familienpflegezeit oder eine Freistellung für die auch außerhäusliche Betreuung von minderjährigen pflegebedürftigen nahen Angehörigen oder für die Begleitung in der letzten Lebensphase in Anspruch genommen haben.

Mehr Verbraucherschutz in der Pflege durch das Wohn- und Betreuungsvertragsgesetz und eine neue Schlichtungsstelle

Der Bund hat die zivilrechtlichen Vorschriften des Heimgesetzes durch das Wohn- und Betreuungsvertragsgesetz (WBVG) weiterentwickelt. Das WBVG ist ein Verbraucherschutzgesetz und findet auf Verträge Anwendung, bei denen die Überlassung von Wohnraum mit der Erbringung von Pflege- oder Betreuungsleistungen verbunden wird.
Weitere Informationen gibt es unter dem Link http://www.bmfsfj.de/BMFSFJ/aeltere-menschen,did=129296.html.

Am 1. April 2016 hat die sogenannte Allgemeine Verbraucherschlichtungsstelle des Zentrums für Schlichtung e.V. ihre Arbeit aufgenommen. Verbraucherinnen und Verbraucher können sich im Falle von Streitigkeiten aus Verträgen, die dem Wohn- und Betreuungsvertragsgesetz unterliegen, an diese Verbraucherschlichtungsstelle wenden.
Weitere Informationen finden Sie unter dem Link http://www.bmfsfj.de/BMFSFJ/aeltere-menschen,did=224984.html.