Beiratsmitglieder

Der Beirat besteht aus 21 Mitgliedern, die vom BMFSFJ ernannt werden und sich gemäß § 14 Familienpflegezeitgesetz aus Vertreterinnen oder Vertretern von fachlich betroffenen Interessenverbänden, der Gewerkschaften, der Arbeitgeber, der Wohlfahrtsverbände und der Seniorenorganisationen sowie der sozialen und der privaten Pflege-Pflichtversicherung zusammensetzen.

Zu den fachlich betroffenen Interessenverbänden gehören unter anderem die Interessenvertretungen der pflegenden Angehörigen, die Betroffenengruppen für die Belange von Menschen mit Demenz, die Vertretungen der Hospizarbeit sowie die Vertretungen der Frauenverbände und der Familienverbände.

Des Weiteren gehören dem Beirat Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler sowie Vertreterinnen und Vertreter der Konferenz der Ministerinnen und Minister, Senatorinnen und Senatoren für Jugend und Familie, der Konferenz der Ministerinnen und Minister, Senatorinnen und Senatoren für Arbeit und Soziales sowie der kommunalen Spitzenverbände an.

Vorsitzende des Beirates ist seit 01. Januar 2020 die Medizinsoziologin und Gerontologin Prof. Dr. phil. Adelheid Kuhlmey. Prof. Dr. Andreas Hoff, Professor für Soziale Gerontologie, ist der stellvertretende Vorsitzende.

Die Amtszeit beträgt fünf Jahre. Die Mitglieder arbeiten ehrenamtlich für den Beirat.

Die berufenen Mitglieder und die von ihnen vertretenden Institutionen: