Corona-Pandemie: Informationen für pflegende Angehörige

Etwa vier von fünf Pflegebedürftigen werden zu Hause gepflegt - überwiegend von Angehörigen. Die Corona-Krise belastet diese Familien weiterhin schwer. Obwohl die Zahl der Pflegebedürftigen und der pflegenden Angehörigen, die geimpft sind, stetig steigt, bleibt ihr Schutzbedarf hoch. Pflegende Angehörige müssen flexibel auf neue Pflegesituationen reagieren können. Deshalb war es wichtig, die gegenwärtigen Regelungen der Akuthilfen für eine bessere Vereinbarkeit von Pflege und Beruf bis zum 30. April 2023 zu verlängern. Die Verkündung im Bundesgesetzblatt erfolgte am 16. September 2022.

Flexiblere Inanspruchnahme von Pflegezeit und Familienpflegezeit

Durch die Möglichkeit, Pflegezeit und Familienpflegezeit flexibler zu gestalten, können pflegende Angehörige, die berufstätig sind, leichter eine Freistellung in Anspruch nehmen - sei es vollständig oder verbunden mit einer Teilzeitbeschäftigung.


Die einzelnen Maßnahmen:

  • Die Möglichkeit, kurzzeitig eine Arbeitsverhinderung von bis zu 20 Arbeitstagen pro Akutfall in Anspruch zu nehmen, wurde bis zum 30. April 2023 verlängert.
  • Die Regelung zum vereinfachten Zugang zum Pflegeunterstützungsgeld wurde ebenfalls verlängert. Es wird bis zum 30. April 2023 auch gewährt, wenn ein Engpass in der pflegerischen Versorgung entstanden ist, den die Angehörigen im Zuge der COVID-19-Pandemie nur selbst auffangen können. Bis zum 30. April 2023 erhalten Beschäftigte darüber hinaus auch die Möglichkeit, das Pflegeunterstützungsgeld insgesamt für bis zu 20 Arbeitstage in Anspruch zu nehmen.
  • Beschäftigte, die aufgrund der Sonderregelungen zur COVID-19-Pandemie Freistellungen in Anspruch genommen haben oder nehmen, können verbleibende Monate ihrer Freistellungsansprüche nach dem Pflegezeitgesetz und Familienpflegezeitgesetz auch nach dem Auslaufen dieser neuen Regelungen bis zur Höchstdauer beziehungsweise Gesamtdauer in Anspruch nehmen. Die Inanspruchnahme ist auf den Zeitraum von 24 Monaten nach Beginn der ersten Freistellung begrenzt.