Artikel 3: Privatheit

Jeder hilfe- und pflegebedürftige Mensch hat das Recht auf Wahrung und Schutz seiner Privat- und Intimsphäre.

    Beachtung des Privatbereichs

    Sie haben das Recht, dass Ihrem persönlichen Lebensbereich mit Achtsamkeit und Respekt begegnet wird. Das gilt unabhängig davon, ob Sie in einer Privatwohnung oder in einer Einrichtung leben. Dazu gehört, dass Personen, die Ihre Räume betreten wollen, klingeln oder anklopfen und Ihre Antwort abwarten, wenn Sie sich äußern können. Sie haben das Recht, zu bestimmen, wer Ihre Räume betritt. Dazu gehört auch, dass Sie jederzeit Besuch empfangen oder abweisen können.

    Möglichkeit des Rückzugs

    Sie müssen die Möglichkeit haben, einige Zeit allein zu sein sowie ungestört kommunizieren zu können – auch wenn Sie in einer Einrichtung leben und nicht über ein Einzelzimmer verfügen. Sie können erwarten, dass Ihnen ein vertrauliches Gespräch mit einer medizinisch, psychologisch oder seelsorgerisch ausgebildeten Person vermittelt wird, sofern Sie dies wünschen.

    Verwendung privater Gegenstände in Einrichtungen

    In einer Einrichtung sollten Sie Ihren persönlichen Lebensbereich mit persönlichen Gegenständen wie Kleinmöbeln und Bildern ausstatten und eigene Tisch-und Bettwäsche verwenden können. Zudem sollten Sie Ihre Wertgegenstände sicher verwahren können, zum Beispiel in einem abschließbaren Schrank.

    Beachtung von Schamgefühlen

    Sie können erwarten, dass pflegende und behandelnde Personen möglichst einfühlsam und diskret sind. Sie müssen Ihre Intimsphäre und persönlichen Schamgrenzen beachten. Wenn Ihnen die Pflege oder Behandlung durch eine bestimmte Person unangenehm ist, müssen Sie dies nicht hinnehmen. Sie können erwarten, dass seitens der Institutionen alle organisatorischen Möglichkeiten ausgeschöpft werden, damit Ihnen Personen zugeteilt werden, durch die Sie sich angemessen behandelt und in Ihren Belangen beachtet fühlen.

    Wahrung des Briefgeheimnisses

    Ohne Ihre Zustimmung darf niemand Ihre Briefe oder elektronischen Nachrichten in Empfang nehmen, öffnen oder lesen. Sollten Sie dabei sowie beim Schreiben oder Versenden Hilfe benötigen, bestimmen Sie, welche Person Ihres Vertrauens Sie dabei unterstützen soll.

    Dies können Sie für den Fall, dass Sie zu einem späteren Zeitpunkt nicht entscheidungsfähig sind, in einer Vorsorgevollmacht festlegen.

    Schutz der persönlichen Daten

    Mit Ihren Daten und Dokumenten ist vertraulich umzugehen. Die Unterlagen und Daten, die Sie betreffen, dürfen nur mit Ihrer Zustimmung oder der Person, die Sie bevollmächtigt haben oder Sie rechtlich vertritt, und auf der Grundlage gesetzlicher Bestimmungen erhoben, gespeichert und verarbeitet werden.

    Einschränkungen

    Das Recht auf Wahrung und Schutz Ihrer Privat- und Intimsphäre kann abhängig vom Ausmaß Ihres Hilfebedarfs und den Rahmenbedingungen in Einrichtungen nicht immer vollständig gewährleistet werden. Gleichwohl muss es Ziel aller an der Pflege, Betreuung und Behandlung Beteiligten sein, die Einschränkungen so gering wie möglich zu halten.