Präambel

Jeder Mensch hat uneingeschränkten Anspruch darauf, dass seine Würde und Einzigartigkeit respektiert werden. Menschen, die Hilfe und Pflege benötigen, haben die gleichen Rechte wie alle anderen Menschen. Sie dürfen in ihrer besonderen Lebenssituation in keiner Weise benachteiligt werden. Da sie sich häufig nicht selbst vertreten können, tragen Staat und Gesellschaft eine besondere Verantwortung für den Schutz ihrer Würde.

Ziel dieser Charta ist es, die Rolle und die Rechtsstellung hilfe- und pflegebedürftiger Menschen zu stärken. Dazu werden in acht Artikeln grundlegende Rechte hilfe- und pflegebedürftiger Menschen zusammengefasst und konkret erläutert. Hilfe- und pflegebedürftige Menschen werden direkt angesprochen.

Zugleich zeigt die Charta Qualitätsmerkmale einer guten Versorgung hilfe- und pflegebedürftiger Menschen auf. Sie stellt daher auch eine Leitlinie für alle dar, die Verantwortung in Pflege, Betreuung und Behandlung übernehmen. Die Charta appelliert an alle, die sich beruflich oder privat für das Wohl hilfe- und pflegebedürftiger Menschen einsetzen. Dazu gehören auch Organisationen im Gesundheits- und Sozialwesen, Anbieter von Pflege- bzw. Gesundheitsleistungen sowie Verantwortliche in Kommunen, Kranken- und Pflegekassen, privaten Versicherungsunternehmen und Wohlfahrtsverbänden. Sie alle sollen ihr Handeln an der Charta ausrichten. Ebenso sind die politischen Instanzen auf allen Ebenen sowie die Leistungsträger aufgerufen, die notwendigen Rahmenbedingungen zur Gewährleistung der hier beschriebenen Rechte, insbesondere die finanziellen Voraussetzungen, sicherzustellen und weiterzuentwickeln.

Die staatliche und gesellschaftliche Verantwortung gegenüber hilfe- und pflegebedürftigen Menschen entbindet den Einzelnen nicht von seiner Verantwortung für eine selbstverantwortliche und gesunde Lebensführung, die wesentlich dazu beitragen kann, Hilfe- und Pflegebedürftigkeit hinauszuzögern, zu mindern oder zu überwinden.