Freistellung naher Angehöriger von der Arbeit für Ihre Pflege

Voraussetzungen im Überblick

Für Freistellungen nach dem Pflegezeitgesetz oder Familienpflegezeitgesetz gelten mehrere Voraussetzungen. Zum Beispiel gilt, dass Sie und die pflegenden Personen nahe Angehörige sein müssen. 

 

Sehen Sie sich zunächst diese >> Voraussetzungen << an.

Wer Sie als nahe Angehörige oder nahen Angehörigen in häuslicher Umgebung pflegt und gleichzeitig erwerbstätig ist, kann Pflegezeit oder Familienpflegezeit in Anspruch nehmen. Das Pflegezeitgesetz und das Familienpflegezeitgesetz ermöglichen diese Freistellungen.  

Im Rahmen der Pflegezeit kann sich die pflegende Person für längstens sechs Monate vollständig oder teilweise freistellen lassen. Bei der Familienpflegezeit geht es um eine teilweise Freistellung mit einer wöchentlichen Mindestarbeitszeit von 15 Stunden für längstens 24 Monate. Die Freistellungsmöglichkeiten können kombiniert werden. Die Freistellungen dürfen allerdings insgesamt 24 Monate nicht übersteigen und müssen nahtlos aneinander anschließen.

Die Freistellungsansprüche bestehen auch zur Betreuung minderjähriger pflegebedürftiger naher Angehöriger in häuslicher oder außerhäuslicher Umgebung.