Prüfen Sie die Voraussetzungen
Für Freistellungen nach dem Pflegezeitgesetz oder Familienpflegezeitgesetz gelten mehrere Voraussetzungen. Zum Beispiel gilt, dass Sie Beschäftigte im Sinne des Pflegezeitgesetzes sowie Sie und die pflegebedürftige Person nahe Angehörige sein müssen.
Prüfen Sie zunächst, ob alle >> Voraussetzungen << bei Ihnen vorliegen.
Sie haben die Möglichkeit der Freistellung, wenn Sie
- eine nahe Angehörige oder einen nahen Angehörigen
- in häuslicher oder außerhäuslicher Umgebung (zum Beispiel in einem Krankenhaus, Pflegeheim oder Hospiz)
- in der letzten Lebensphase
begleiten.
Voraussetzung ist eine Erkrankung,
- die progredient, das heißt fortschreitend, verläuft und bereits ein weit fortgeschrittenes Stadium erreicht hat
- bei der eine Heilung ausgeschlossen und eine palliativmedizinische Behandlung notwendig ist und
- die lediglich eine begrenzte Lebenserwartung von Wochen oder wenigen Monaten erwarten lässt.
Dies müssen Sie gegenüber Ihrem Arbeitgeber durch ein ärztliches Zeugnis nachweisen.